Preise 🏆

Das zahle ich im Abendstern für mein Kind:
Beitrag für (0-3,5 Jahre) und Beitrag für (3,5 -6 Jahre):

Die Elternbeiträge richten sich nach der Betreuungszeit Ihres Kindes. Sie können frei wählen zwischen halbtags (16-25 Wochenstunden), Teilzeit (26-39 Wochenstunden) und ganztags (40-50 Wochenstunden). Genauere Auskünfte zu den Elternbeiträgen erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch bei uns.
Folgende Preise gelten für Kinder, die durch die Stadt Wien gefördert werden (MA10 Kundennummer). Bei der Berechnung der Höhe der Beiträge wurden bereits Fehlzeiten z.B. (Krankheiten u.ä.) berücksichtigt. Diese Elternbeiträge sind bereits um den Förderbetrag reduziert und verstehen sich als Beiträge, die von den Eltern zu leisten sind. Die Elternbeiträge unterliegen mit Jahresanfang einer Indexanpassung.

Beitrag 0 – 3,5 Jahre:

➡ Halbtags: € 100,00
➡ Teilzeit: € 120,00
➡ Ganztags: € 150,00

Beitrag 3,5 – 6 Jahre:

➡ Halbtags: € 100,00
➡ Teilzeit: € 120,00
➡ Ganztags: € 150,00

 

ZUSATZLEISTUNGEN

                        0 bis 3,5 Jahre                3,5 bis 6 Jahre 

Ganztags          EUR  20,–                    EUR  20,–        11 x pro Jahr, für

Teilzeit              EUR  15,–                   EUR  15,–         11 x pro Jahr, für

Halbtags           EUR  10,–                    EUR  10,–         11 x pro Jahr, für

Beitrag für Zusatzangebote: Bewegung, Native Speaker, Theater, Schwimmen, Feste und Feiern.

Einmalige, nicht retournierbare Einschreibegebühr
(Stornierung auch nicht retournierbar): €50,00

KÜNDIGUNG

Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Im Probemonat kann der Elternvertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen aufgelöst werden. Sollte während der Kündigungsfrist (ausgenommen Juli und August) keine Betreuung in Anspruch genommen werden, sind die Eltern verpflichtet, der Einrichtung den dadurch entgangenen Förderbeitrag der Stadt Wien zu ersetzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Förderung durch die MA 10 nur dann möglich ist, wenn Ihr Kind regelmäßig mindestens 16 Wochenstunden betreut wird!